761.520
RUD
CH-AG
§ 10 Dekret über den Schutz der Reuss und ihrer Ufer unterhalb Bremgarten (Reussuferschutzdekret, RUD) - Massnahmen und Beiträge
Vollzug
§ 10 Reussuferschutzdekret, RUD · Massnahmen und Beiträge
1. An Aufwändungen von Gemeinden, Zweckverbänden und Privaten für die Erstellung und Erhaltung von Erholungsanlagen (Wanderwege, Rastplätze und dergleichen), für Vorkehren zum Schutze vor Beeinträchtigungen des land- oder forstwirtschaftlich genutzten Bodens (Einfriedigungen, Signalisationen und dergleichen) und für polizeiliche Ordnungsmassnahmen kann der Regierungsrat Beiträge gewähren.
2. Der Kanton kann Massnahmen zur Erhaltung und Verbesserung geschützter Zonen treffen oder entsprechende Massnahmen Dritter unterstützen.
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