761.520
RUD
CH-AG
§ 1 Dekret über den Schutz der Reuss und ihrer Ufer unterhalb Bremgarten (Reussuferschutzdekret, RUD) - Geltungsbereich und Zweck
Schutzgebiet, Einteilung und Abgrenzungen
§ 1 Reussuferschutzdekret, RUD · Geltungsbereich und Zweck
1. Der Abschnitt der Reuss mit ihren Ufern von Bremgarten (Au) bis zum Perimeter gemäss § 3 Abs. 1 des Wasserschlossdekrets im Mündungsbereich zur Aare ist ein Schutzgebiet mit folgenden Zielen
a) das Gebiet soll als naturnahe, dynamische sowie für den Menschen und die charakteristische Tier- und Pflanzenwelt attraktive Flussuferlandschaft erhalten bleiben;
b) Prozesse und Lebensräume, welche frei fliessende Flüsse auszeichnen, sind zu fördern;
c) bestehende Beeinträchtigungen sind nach Möglichkeit rückgängig zu machen;
d) Erholungsverkehr und Freizeitaktivitäten dürfen den Wert von Landschaft und Natur nicht schmälern.