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761.520 RUD CH-AG

§ 1 Dekret über den Schutz der Reuss und ihrer Ufer unterhalb Bremgarten (Reussuferschutzdekret, RUD) - Geltungsbereich und Zweck

Schutzgebiet, Einteilung und Abgrenzungen
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§ 1 Reussuferschutzdekret, RUD · Geltungsbereich und Zweck

1. Der Abschnitt der Reuss mit ihren Ufern von Bremgarten (Au) bis zum Perimeter gemäss § 3 Abs. 1 des Wasserschlossdekrets im Mündungsbereich zur Aare ist ein Schutzgebiet mit folgenden Zielen

a) das Gebiet soll als naturnahe, dynamische sowie für den Menschen und die charakteristische Tier- und Pflanzenwelt attraktive Flussuferlandschaft erhalten bleiben;

b) Prozesse und Lebensräume, welche frei fliessende Flüsse auszeichnen, sind zu fördern;

c) bestehende Beeinträchtigungen sind nach Möglichkeit rückgängig zu machen;

d) Erholungsverkehr und Freizeitaktivitäten dürfen den Wert von Landschaft und Natur nicht schmälern.

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