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759.111 VFW-AG CH-AG

§ 7 Kantonale Verordnung über Fuss- und Wanderwege (VFW-AG) - Kantonale Fachstelle

Aufgabenverteilung und Mitwirkung
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§ 7 VFW-AG · Kantonale Fachstelle

1. Fachstelle für Fuss- und Wanderwege ist die Abteilung Verkehr des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.

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