759.111
VFW-AG
CH-AG
§ 10 Kantonale Verordnung über Fuss- und Wanderwege (VFW-AG) - Planung Wanderwegnetz
Planung
§ 10 VFW-AG · Planung Wanderwegnetz
1. ...
2. Die detaillierte Wegführung wird in einer Übersichtskarte festgehalten.
3. Änderungen in der Wegführung bedürfen der Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und werden dem zuständigen Bundesamt zur Kenntnis gebracht.