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759.111 VFW-AG CH-AG

§ 10 Kantonale Verordnung über Fuss- und Wanderwege (VFW-AG) - Planung Wanderwegnetz

Planung
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§ 10 VFW-AG · Planung Wanderwegnetz

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2. Die detaillierte Wegführung wird in einer Übersichtskarte festgehalten.

3. Änderungen in der Wegführung bedürfen der Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und werden dem zuständigen Bundesamt zur Kenntnis gebracht.

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