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755.112 VStV CH-AG

§ 7 Verordnung zum Verkehrssteuergesetz (Verkehrssteuerverordnung, VStV) - Überschreiten der zulässigen Höhe

Zuschläge für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte
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§ 7 Verkehrssteuerverordnung, VStV · Überschreiten der zulässigen Höhe

1. Der Zuschlag für eine Sonderbewilligung zur Überschreitung der zulässigen Höhe beträgt

a) Einzelbewilligung

1. bis 4,5 m: Fr. 30.-

2. über 4,5 m: Fr. 60.-

b) Dauerbewilligung bis 4,5 m: Fr. 300.-

c) Streckendauerbewilligung

1. bis 4,5 m: Fr. 300.-

2. über 4,5 m: Fr. 600.-

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