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755.112 VStV CH-AG

§ 5 Verordnung zum Verkehrssteuergesetz (Verkehrssteuerverordnung, VStV) - Überschreiten der zulässigen Länge

Zuschläge für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte
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§ 5 Verkehrssteuerverordnung, VStV · Überschreiten der zulässigen Länge

1. Der Zuschlag für eine Sonderbewilligung zur Überschreitung der zulässigen Länge beträgt

a) Einzelbewilligung

1. bis 30 m: Fr. 30.-

2. über 30 m: Fr. 45.-

3. vorderer Überhang über 3 m: Fr. 30.-

4. hinterer Überhang über 5 m: Fr. 30.-

b) Dauerbewilligung

1. bis 30 m: Fr. 300.-

2. vorderer Überhang über 3 m: Fr. 300.-

3. hinterer Überhang über 5 m: Fr. 300.-

c) Streckendauerbewilligung über 30 m: Fr. 450.-

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