755.112
VStV
CH-AG
§ 13 Verordnung zum Verkehrssteuergesetz (Verkehrssteuerverordnung, VStV) - Beendigung der Steuerpflicht bei der Tagesbesteuerung
Bezug der Verkehrssteuern und Zuschläge
§ 13 Verkehrssteuerverordnung, VStV · Beendigung der Steuerpflicht bei der Tagesbesteuerung
1. Setzt die Halterin oder der Halter das Fahrzeug ausser Verkehr, sind die Verkehrssteuer und die Zuschläge für Wechselschilder noch für den Tag zu entrichten, an dem die Kontrollschilder zurück gegeben werden.