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751.211 KSV CH-AG

§ 6 Kantonsstrassenverordnung (KSV) - Unterhalt (§ 11 StrG)

Unterhalt und Betrieb
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§ 6 KSV · Unterhalt (§ 11 StrG)

1. Werkreparaturen mit Kosten von Fr. 50'000.- und mehr gelten als Unterhalt und nicht als Betrieb.

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