Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
751.211 KSV CH-AG

§ 14 Kantonsstrassenverordnung (KSV) - Kantonale Velorouten (§ 19 StrG)

Besondere Regelungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 KSV · Kantonale Velorouten (§ 19 StrG)

1. Kantonale Velorouten sind in der Regel mit einer Deckschicht zu versehen.

2. Gesuche für Beiträge an die Kosten der Belagssanierung von Radwegen gemäss § 19 Abs. 3 StrG sind vor Beginn der Ausführung beim Departement einzureichen. Soweit keine ausserordentlichen Verhältnisse vorliegen, bewilligt das Departement einen Beitrag von pauschal Fr. 60.- pro Laufmeter.

← § 13 KSV Kantonsstrassenverordnung (KSV) - Sanierung (§ 2 Abs. 4 StrG) § 15 KSV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →