751.200
StrGLSRLdS
CH-AG
§ 31 Gesetz über das kantonale Strassenwesen (Strassengesetz, StrG) - Ermässigung der Beiträge
Beiträge der Gemeinden
§ 31 Strassengesetz, StrG · Ermässigung der Beiträge
1. Wird eine Gemeinde infolge besonders grosser Aufwendungen, die auf die hohe Verkehrsbelastung oder besondere bauliche Schwierigkeiten zurückzuführen sind, durch den Beitrag übermässig belastet, kann der Regierungsrat diesen ermässigen.