725.110
CH-AG
§ 7 Dekret über die Grundbuchgebühren - Nachgangserklärungen von Dienstbarkeits- und Vormerkungsberechtigten
Gebührenansätze - Grundpfandrechte
§ 7 Dekret über die Grundbuchgebühren · Nachgangserklärungen von Dienstbarkeits- und Vormerkungsberechtigten
1. Für Nachgangserklärungen von Dienstbarkeits- und Vormerkungsberechtigten ist eine Gebühr von Fr. 40.- zu entrichten.
2. Für die nachträgliche Eintragung einer Nachgangserklärung wird eine Gebühr von Fr. 40.- berechnet.