Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
725.110 CH-AG

§ 7 Dekret über die Grundbuchgebühren - Nachgangserklärungen von Dienstbarkeits- und Vormerkungsberechtigten

Gebührenansätze - Grundpfandrechte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Dekret über die Grundbuchgebühren · Nachgangserklärungen von Dienstbarkeits- und Vormerkungsberechtigten

1. Für Nachgangserklärungen von Dienstbarkeits- und Vormerkungsberechtigten ist eine Gebühr von Fr. 40.- zu entrichten.

2. Für die nachträgliche Eintragung einer Nachgangserklärung wird eine Gebühr von Fr. 40.- berechnet.

← § 6a Dekret über die Grundbuchgebühren Grundsatz § 8 Dekret über die Grundbuchgebühren →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →