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§ 4 Dekret über die Grundbuchgebühren - Vereinigung von Parzellen

Gebührenansätze - Vereinigung von Parzellen
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§ 4 Dekret über die Grundbuchgebühren · Vereinigung von Parzellen

1. Für die Vereinigung von Parzellen werden pro Blattabschluss Fr. 40.- erhoben. Art. 954 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches bleibt vorbehalten.

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