725.110
CH-AG
§ 4 Dekret über die Grundbuchgebühren - Vereinigung von Parzellen
Gebührenansätze - Vereinigung von Parzellen
§ 4 Dekret über die Grundbuchgebühren · Vereinigung von Parzellen
1. Für die Vereinigung von Parzellen werden pro Blattabschluss Fr. 40.- erhoben. Art. 954 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches bleibt vorbehalten.