Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
725.110 CH-AG

§ 3 Dekret über die Grundbuchgebühren - Gebührenfestsetzung

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Dekret über die Grundbuchgebühren · Gebührenfestsetzung

1. Ist für eine Verrichtung weder eine Gebühr noch im Gesetz über die Grundbuchabgaben eine Abgabe vorgesehen, so ist nach dem Zeitaufwand eine Gebühr festzusetzen, die sich nach dem Stundenlohnansatz des Sachbearbeiters bemisst.

← § 2 Dekret über die Grundbuchgebühren Grundsatz § 4 Dekret über die Grundbuchgebühren →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →