Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
725.110 CH-AG

§ 2 Dekret über die Grundbuchgebühren - Ersatz der Auslagen, Befreiung von Gebühren, etc.

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Dekret über die Grundbuchgebühren · Ersatz der Auslagen, Befreiung von Gebühren, etc.

1. Bezüglich Ersatz der Auslagen, Befreiung von Gebühren, Gebührenerlass, Zahlungsart und Haftung sowie Eintrag in mehreren Bezirken gelten sinngemäss die Bestimmungen des Gesetzes über die Grundbuchabgaben vom 7. Mai 1980 (§§ 1, 2, 3, 5 und 6).

← § 1 Dekret über die Grundbuchgebühren Grundsatz § 3 Dekret über die Grundbuchgebühren →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →