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723.154 CH-AG

§ 4 Verordnung über die Entschädigung der Nachführungsgeometer - Rabatt

Entschädigungsbemessung
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§ 4 Verordnung über die Entschädigung der Nachführungsgeometer · Rabatt

1. Auf alle Nachführungsaufträge wird generell ein Rabatt von 4% gewährt.

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