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723.154 CH-AG

§ 12 Verordnung über die Entschädigung der Nachführungsgeometer - Publikation und Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 12 Verordnung über die Entschädigung der Nachführungsgeometer · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.

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