720.110
CH-AG
§ 41 Grossratsverordnung über die Einführung des Grundbuches
Die Kosten - Bereinigungsverfahren
§ 41 Grossratsverordnung über die Einführung des Grundbuches
1. Die Gemeinderäte und Fertigungsaktuare werden für die ihnen übertragenen Obliegenheiten nach Massgabe des nachfolgenden Tarifes B vom Staate entschädigt.