Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
713.112 LEV CH-AG

§ 2 Verordnung über Landumlegung, Grenzbereinigung und Enteignung (LEV) - Einleitung durch die Behörden (§§ 73, 78 BauG)

Landumlegung und Grenzbereinigung - Einleitung des Verfahrens
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 LEV · Einleitung durch die Behörden (§§ 73, 78 BauG)

1. Der Entscheid des Gemeinderates oder des Departements Bau, Verkehr und Umwelt über die Einleitung des Verfahrens ist mit den vorbereitenden Unterlagen öffentlich aufzulegen.

← § 1 LEV Verordnung über Landumlegung, Grenzbereinigung und Enteignung (LEV) - Vorbereitung (§ 73 BauG) § 3 LEV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →