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§ 9 Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank - Schlussbestimmung

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§ 9 Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank · Schlussbestimmung

1. Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

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