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§ 7 Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank - Organhaftpflichtversicherung

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§ 7 Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank · Organhaftpflichtversicherung

1. Die Bank hat für die Mitglieder des Bankrats eine Organhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Prämien gehen zu Lasten der Bank.

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