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§ 5 Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank - Spesen

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§ 5 Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank · Spesen

1. Reisespesen werden bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (1. Klasse) effektiv vergütet. Bei Verwendung eines Motorfahrzeuges beträgt der Ansatz Fr. -.70 pro Kilometer.

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