681.714
CH-AG
§ 5 Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank - Spesen
§ 5 Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank · Spesen
1. Reisespesen werden bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (1. Klasse) effektiv vergütet. Bei Verwendung eines Motorfahrzeuges beträgt der Ansatz Fr. -.70 pro Kilometer.