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§ 4 Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank - Sitzungsgelder

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§ 4 Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank · Sitzungsgelder

1. Das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Bankrats (Präsidentin oder Präsident ausgenommen) beträgt für die erste Stunde Fr. 250.-, danach Fr. 50.- pro angebrochene Viertelstunde.

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