681.714
CH-AG
§ 4 Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank - Sitzungsgelder
§ 4 Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank · Sitzungsgelder
1. Das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Bankrats (Präsidentin oder Präsident ausgenommen) beträgt für die erste Stunde Fr. 250.-, danach Fr. 50.- pro angebrochene Viertelstunde.