§ 3 Geschäfts- und Organisationsreglement der Aargauischen Kantonalbank - Bilanzneutrale Geschäfte
§ 3 Geschäfts- und Organisationsreglement der Aargauischen Kantonalbank · Bilanzneutrale Geschäfte
1. Die bilanzneutralen Geschäfte umfassen alle mit der Anlageberatung, Vermögensverwaltung, dem Effektenhandel und dem Zinsengeschäft zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen. Insbesondere gehören dazu
a) die Verwaltung und Aufbewahrung von ganzen Vermögen, Wertpapieren und Wertgegenständen, das Einlösen von Coupons sowie die Vermietung von Schrankfächern,
b) die umfassende Finanz-, Steuer- und Erbschaftsberatung,
c) die Abwicklung des Zahlungsverkehrs einschliesslich Akkreditive und Dokumentarinkasso,
d) die Übernahme von Bürgschafts- und Garantieverpflichtungen,
e) das Ausstellen, Diskontieren und Inkasso von Wechseln und Checks,
f) das Vermitteln von Kreditkarten und Reisezahlungsmitteln,
g) das Ausführen von oder Beteiligen an Forfaitierungs-, Leasing-, Factoring und Syndikatsgeschäften,
h) Treuhandgeschäfte.