681.121
CH-AG
§ 2 Geschäfts- und Organisationsreglement der Aargauischen Kantonalbank - Zinsengeschäft
Geschäftstätigkeit
§ 2 Geschäfts- und Organisationsreglement der Aargauischen Kantonalbank · Zinsengeschäft
1. Das Zinsengeschäft umfasst die Entgegennahme von Geldern und deren Ausleihung in allen banküblichen Formen gemäss dem vom Bankrat erlassenen Kreditreglement, die Exportfinanzierung eingeschlossen.
2. Über die Gewährung von Krediten und Darlehen entscheiden die im Kreditreglement mit den jeweiligen Kompetenzen ausgestatteten Instanzen. Diese prüfen dabei die banküblichen Kriterien wie Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit.