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§ 16 Geschäfts- und Organisationsreglement der Aargauischen Kantonalbank - Interne Revision

Organisation
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§ 16 Geschäfts- und Organisationsreglement der Aargauischen Kantonalbank · Interne Revision

1. Die Interne Revision ist eine von der Geschäftsleitung unabhängige Stelle. Sie untersteht dem Bankrat. Ihre Aufgaben richten sich nach den gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften sowie nach dem Reglement über die Interne Revision.

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