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673.353 CH-AG

§ 5 Reglement über die Einschätzung und Schadenerledigung bei Gebäuden (Schätzungsreglement)

Einschätzung der Gebäude
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§ 5 Schätzungsreglement

1. Bei allen Gebäuden sind der Neuwert und der Zeitwert zu schätzen.

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