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673.353 CH-AG

§ 18 Reglement über die Einschätzung und Schadenerledigung bei Gebäuden (Schätzungsreglement)

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 18 Schätzungsreglement

1. Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft und ersetzt das Reglement über die Einschätzung und Schadenerledigung bei Gebäuden (Schätzungsreglement) vom 25. Oktober 1996.

2. Dieses Reglement ist in der Gesetzessammlung zu publizieren.

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