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§ 9 Tarif für die Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Prämiensätze für freiwillige Zusatzversicherungen

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§ 9 Tarif Feuer Elementar · Prämiensätze für freiwillige Zusatzversicherungen

1. Der Prämiensatz für die freiwillige Zusatzversicherung baulicher Anlagen der Umgebung gemäss § 33 Abs. 2 lit. a GebVG entspricht demjenigen des betreffenden Gebäudes.

2. Der Prämiensatz für die freiwillige Zusatzversicherung zusätzlicher Aufräumungskosten gemäss § 33 Abs. 2 lit. b GebVG beträgt für alle Gebäudekategorien 0.01 ‰ des jeweiligen Versicherungswerts. Die Minimalprämie beträgt Fr. 5.-, die Maximalprämie Fr. 500.-.

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