673.346
CH-AG
§ 8 Tarif für die Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Prämiensätze und Minimalprämie
§ 8 Tarif Feuer Elementar · Prämiensätze und Minimalprämie
1. Die Prämie für die Versicherung des Feuer- und Elementarschadenrisikos errechnet sich durch Multiplikation von Gebäudeversicherungswert und Prämiensatz. Sie beträgt im Minimum Fr. 15.-.
2. Die in ‰ des Gebäudeversicherungswerts festgelegten Prämiensätze betragen
Gebäudenutzung | Prämiensatz in o/oo
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Gastgewerbe, Gewerbe und Industrie, Handel (Verkaufsläden, Lagergebäude und dgl.), Land-, Forstwirtschaft und Gärtnereien | 0.44
Alle übrigen Gebäude | 0.33
3. Die Hauptnutzung des Gebäudes bestimmt den Prämiensatz. Massgebend für deren Bestimmung ist die Geschossfläche GF gemäss SIA 416.
4. Bei besonderen Feuer- oder Elementarschadengefahren kann die Geschäftsleitung die Prämiensätze angemessen erhöhen.