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§ 8 Tarif für die Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Prämiensätze und Minimalprämie

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§ 8 Tarif Feuer Elementar · Prämiensätze und Minimalprämie

1. Die Prämie für die Versicherung des Feuer- und Elementarschadenrisikos errechnet sich durch Multiplikation von Gebäudeversicherungswert und Prämiensatz. Sie beträgt im Minimum Fr. 15.-.

2. Die in ‰ des Gebäudeversicherungswerts festgelegten Prämiensätze betragen

Gebäudenutzung | Prämiensatz in o/oo

--- | ---

Gastgewerbe, Gewerbe und Industrie, Handel (Verkaufsläden, Lagergebäude und dgl.), Land-, Forstwirtschaft und Gärtnereien | 0.44

Alle übrigen Gebäude | 0.33

3. Die Hauptnutzung des Gebäudes bestimmt den Prämiensatz. Massgebend für deren Bestimmung ist die Geschossfläche GF gemäss SIA 416.

4. Bei besonderen Feuer- oder Elementarschadengefahren kann die Geschäftsleitung die Prämiensätze angemessen erhöhen.

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