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673.346 CH-AG

§ 7 Tarif für die Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Prämienreduktion bei Teilausschluss

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§ 7 Tarif Feuer Elementar · Prämienreduktion bei Teilausschluss

1. Eine Prämienreduktion gemäss § 18 Abs. 5 GebVG wird bei einem Teilausschluss namentlich gewährt, wenn er nicht auf ein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist.

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