673.346
CH-AG
§ 7 Tarif für die Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Prämienreduktion bei Teilausschluss
§ 7 Tarif Feuer Elementar · Prämienreduktion bei Teilausschluss
1. Eine Prämienreduktion gemäss § 18 Abs. 5 GebVG wird bei einem Teilausschluss namentlich gewährt, wenn er nicht auf ein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist.