673.346
CH-AG
§ 6 Tarif für die Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Rückerstattung im Schadenfall und bei Ausschluss
§ 6 Tarif Feuer Elementar · Rückerstattung im Schadenfall und bei Ausschluss
1. Erreicht der Schaden einen Drittel des Versicherungswerts, werden die laufenden Beiträge entsprechend anteilsmässig zurückvergütet.
2. Bei Ausschluss aus der Versicherung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge.