673.346
CH-AG
§ 5 Tarif für die Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Rückerstattung bei Abbruch
§ 5 Tarif Feuer Elementar · Rückerstattung bei Abbruch
1. Für vollständig abgetragene Gebäude werden die Beiträge für die Zeit vom Meldungstag bis zum Jahresende zurückvergütet.