673.346
CH-AG
§ 4 Tarif für die Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Zahlungsfrist
§ 4 Tarif Feuer Elementar · Zahlungsfrist
1. Die Beiträge sind innerhalb der angesetzten Frist zu bezahlen.
2. Müssen ausstehende Beiträge gemahnt werden, können Mahnspesen bis zu Fr. 50.- erhoben werden.