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673.346 CH-AG

§ 4 Tarif für die Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Zahlungsfrist

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§ 4 Tarif Feuer Elementar · Zahlungsfrist

1. Die Beiträge sind innerhalb der angesetzten Frist zu bezahlen.

2. Müssen ausstehende Beiträge gemahnt werden, können Mahnspesen bis zu Fr. 50.- erhoben werden.

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