673.346
CH-AG
§ 3 Tarif für die Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Eröffnung
§ 3 Tarif Feuer Elementar · Eröffnung
1. Die Prämie wird auf der Versicherungspolice eröffnet. Die Abgaben werden separat aufgeführt.
2. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (Gesamteigentum, Miteigentum beziehungsweise Stockwerkeigentum) an einem Gebäude wird die Prämie der von der Eigentümergemeinschaft für die Vertretung als zuständig bezeichneten Person beziehungsweise Verwaltung eröffnet.