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§ 10 Tarif für die Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Bauzeitversicherungsprämie

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§ 10 Tarif Feuer Elementar · Bauzeitversicherungsprämie

1. Die Prämie für die Bauzeitversicherung wird vorschüssig als Pauschale entsprechend den bei der Anmeldung deklarierten Baukosten erhoben. Die Pauschalen betragen inkl. zusätzliche Aufräumungskosten und Umgebungsarbeiten

Baukosten bis Fr. / Prämie in Fr.

50'000.- / 20.-

250'000.- / 30.-

750'000.- / 85.-

1'500'000.- / 215.-

3'000'000.- / 600.-

5'000'000.- / 1'200.-

10'000'000.- / 2'450.-

15'000'000.- / 4'555.-

20'000'000.- / 7'725.-

25'000'000.- / 13'020.-

30'000'000.- / 14'950.-

2. Die Pauschale umfasst die Prämien für die Feuer- und Elementarschadenversicherung, für die unbegrenzte Aufräumungskosten- sowie für die Umgebungsversicherung, soweit diese im Zusammenhang mit dem Bauprojekt stehen, von der Anmeldung zur Bauzeitversicherung bis zur Schätzung des neuen oder umgebauten Gebäudes. Sind die Bauarbeiten nach drei Jahren noch nicht beendet, wird eine Zwischenschätzung durchgeführt. Für den unfertigen Teil wird eine neue Bauzeitversicherung eröffnet.

3. Der ordentliche Beitrag wird ab dem Schätzungsdatum erhoben und wird bei der Eröffnung der Schätzung zur Zahlung fällig.

4. Ergibt die Schätzung des fertigen Gebäudes eine Differenz zwischen den bei der Anmeldung der Bauzeitversicherung angegebenen Baukosten und dem rechtskräftigen Versicherungswert, die ausserhalb der Bandbreite gemäss der Tabelle in Absatz 1 liegt, wird die Beitragsdifferenz zurückgezahlt oder nacherhoben.

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