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673.346 CH-AG

§ 1 Tarif für die Feuer- und Elementarschadenversicherung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Zweck des Tarifs

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§ 1 Tarif Feuer Elementar · Zweck des Tarifs

1. Der vorliegende Tarif regelt die Zusammensetzung und den Bezug der Prämien und Abgaben (Beiträge) sowie die Bemessung der Prämie.

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