§ 4 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gebäudewasserversicherung (AVB Gebäudewasser) - Zusatzversicherung Aqua Plus
§ 4 AVB Gebäudewasser · Zusatzversicherung Aqua Plus
1. Es kann eine Zusatzversicherung mit folgendem Leistungsumfang abgeschlossen werden
a) * Erhöhung der in § 3 Abs. 1 lit. a vorgesehenen Entschädigung auf maximal den für das versicherte Gebäude festgelegten Versicherungswert,
b) * Kosten für ein Leitungsprovisorium, soweit dieses im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden notwendig wird, bis höchstens Fr. 5'000.-,
c) * Kosten für die Reparatur der beschädigten und das Spülen flüssigkeits- oder gasführender Leitungen, soweit im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden notwendig, bis höchstens Fr. 500.-,
d) * Kosten bis höchstens Fr. 5'000.- für die zweckmässige Suche nach der Ursache eines Schadens, wenn dieser nicht im Zusammenhang mit einem Leitungsbruch steht und die Massnahmen mit der AGV abgesprochen wurden,
e) * ...
f) * Schäden an von der Gebäudeeigentümerin beziehungsweise dem Gebäudeeigentümer selbst angeschafften und zwischengelagerten Baumaterialien soweit diese für einen Neu- beziehungsweise Umbau bestimmt sind und für diesen eine Bauzeitversicherung (steigende Versicherung) besteht,
g) * Kosten für den Verlust von Flüssigkeiten oder Gasen im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden bis maximal Fr. 5'000.-,
h) * Schäden am Gebäude infolge ausgeflossenen Flüssigkeiten oder Gase aus Leitungen Dritter, ausser aus Leitungen von Bund, Kanton und Gemeinden.