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673.325 CGA CH-AG

§ 24 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gebäudewasserversicherung (AVB Gebäudewasser) - Inkrafttreten

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§ 24 AVB Gebäudewasser · Inkrafttreten

1. Die AVB Gebäudewasser treten am 1. Juli 2012 in Kraft.

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