§ 2 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gebäudewasserversicherung (AVB Gebäudewasser) - Deckungsumfang
§ 2 AVB Gebäudewasser · Deckungsumfang
1. Die Gebäudewasserversicherung deckt das in der Police bezeichnete Gebäude gegen Schäden, die entstehen durch
a) * ausfliessende Flüssigkeiten oder Gase aus
1. * privaten, bestimmungsgemäss flüssigkeits- beziehungsweise gasführenden Leitungen, die dem versicherten Gebäude oder einem sich darin befindlichen Betrieb dienen,
2. Anlagen, Einrichtungen und Apparaten, die an diesen Leitungen angeschlossen sind,
3. * ...
4. * den zum versicherten Gebäude gehörenden Heizungs- und Tankanlagen, Kühlanlagen sowie aus Wärmeaustausch- und/oder Wärmepumpen-Kreislaufsystemen,
b) * Regen-, Schnee-, Schmelz- und Grundwasser, das durch die Gebäudehülle ins Gebäude eingedrungen ist,
c) * ...
d) * plötzlich und unfallmässiges ausfliessendes Wasser aus Wasserbetten, Aquarien und Zierbrunnen, Bade- und Planschbecken und wasserführenden Geräten (zum Beispiel Luftentfeuchter, Dampfgarer),
e) * ausfliessendes Kondenswasser aus Kühlanlagen (zum Beispiel Kühlschränken, Gefrierschränken und Gefriertruhen, Klimaanlagen).
2. Versichert sind ferner Schäden im Innern des Gebäudes durch
a) Rückstau aus der Abwasserkanalisation des versicherten Gebäudes,
b) * ...