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§ 2 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gebäudewasserversicherung (AVB Gebäudewasser) - Deckungsumfang

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§ 2 AVB Gebäudewasser · Deckungsumfang

1. Die Gebäudewasserversicherung deckt das in der Police bezeichnete Gebäude gegen Schäden, die entstehen durch

a) * ausfliessende Flüssigkeiten oder Gase aus

1. * privaten, bestimmungsgemäss flüssigkeits- beziehungsweise gasführenden Leitungen, die dem versicherten Gebäude oder einem sich darin befindlichen Betrieb dienen,

2. Anlagen, Einrichtungen und Apparaten, die an diesen Leitungen angeschlossen sind,

3. * ...

4. * den zum versicherten Gebäude gehörenden Heizungs- und Tankanlagen, Kühlanlagen sowie aus Wärmeaustausch- und/oder Wärmepumpen-Kreislaufsystemen,

b) * Regen-, Schnee-, Schmelz- und Grundwasser, das durch die Gebäudehülle ins Gebäude eingedrungen ist,

c) * ...

d) * plötzlich und unfallmässiges ausfliessendes Wasser aus Wasserbetten, Aquarien und Zierbrunnen, Bade- und Planschbecken und wasserführenden Geräten (zum Beispiel Luftentfeuchter, Dampfgarer),

e) * ausfliessendes Kondenswasser aus Kühlanlagen (zum Beispiel Kühlschränken, Gefrierschränken und Gefriertruhen, Klimaanlagen).

2. Versichert sind ferner Schäden im Innern des Gebäudes durch

a) Rückstau aus der Abwasserkanalisation des versicherten Gebäudes,

b) * ...

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