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§ 9 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Pauschalspesen

Vergütungen des Verwaltungsrats
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§ 9 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung · Pauschalspesen

1. Die pauschalen Spesen betragen pro Jahr

a) * für das Verwaltungsratspräsidium Fr. 2'650.-,

b) * für die übrigen Verwaltungsratsmitglieder Fr. 1'600.-.

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