673.222
CH-AG
§ 9 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Pauschalspesen
Vergütungen des Verwaltungsrats
§ 9 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung · Pauschalspesen
1. Die pauschalen Spesen betragen pro Jahr
a) * für das Verwaltungsratspräsidium Fr. 2'650.-,
b) * für die übrigen Verwaltungsratsmitglieder Fr. 1'600.-.