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§ 8 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Nebenleistungen

Vergütungen des Verwaltungsrats
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§ 8 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung · Nebenleistungen

1. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind durch eine für sie vom Unternehmen abgeschlossene Organhaftpflichtversicherung versichert.

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