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§ 7 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Ausserordentlicher Zeitaufwand und Sonderaufträge

Vergütungen des Verwaltungsrats
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§ 7 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung · Ausserordentlicher Zeitaufwand und Sonderaufträge

1. Der Verwaltungsrat kann Mitglieder des Verwaltungsrats mit der Durchführung spezieller Aufgaben beauftragen, sofern diese mit ihrer Funktion in Zusammenhang stehen. Sonderaufträge, die nicht in Zusammenhang mit der Funktion stehen, sind ausgeschlossen.

2. Ausserordentlicher Zeitaufwand, der den ordentlichen Zeitaufwand um mehr als 20 % überschreitet, sowie Sonderaufträge werden mit Beschluss des Verwaltungsrats mit Fr. 190.- pro Stunde separat vergütet.

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