Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
673.222 CH-AG

§ 5 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Ausschüsse

Vergütungen des Verwaltungsrats
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung · Ausschüsse

1. Die Präsidentin oder der Präsident eines Ausschusses wird zusätzlich pauschal mit Fr. 5'250.- entschädigt. Mitglieder von Ausschüssen werden zusätzlich pauschal mit Fr. 3'150.- entschädigt.

← § 4 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung Allgemeine Bestimmungen § 6 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →