673.222
CH-AG
§ 5 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Ausschüsse
Vergütungen des Verwaltungsrats
§ 5 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung · Ausschüsse
1. Die Präsidentin oder der Präsident eines Ausschusses wird zusätzlich pauschal mit Fr. 5'250.- entschädigt. Mitglieder von Ausschüssen werden zusätzlich pauschal mit Fr. 3'150.- entschädigt.