673.222
CH-AG
§ 16 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Aufzuhebende Erlasse
Inkrafttreten
§ 16 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung · Aufzuhebende Erlasse
1. Mit Inkrafttreten dieses Reglements werden das Entschädigungsreglement für die Mitglieder des Verwaltungsrats vom 11. August 2011 und das Spesenreglement für die Mitglieder des Verwaltungsrats vom 11. August 2011 aufgehoben.