673.222
CH-AG
§ 14 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Ausweis der Vergütungen
Ausweis der Vergütungen
§ 14 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung · Ausweis der Vergütungen
1. Die Vergütungen werden im Jahresbericht für die Mitglieder des Verwaltungsrats einzeln ausgewiesen.
2. Die Vergütungen sowie Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen und an die berufliche Vorsorge werden im Jahresbericht für die Geschäftsleitung insgesamt sowie für das Geschäftsleitungsmitglied mit der höchsten Vergütung ausgewiesen.
3. Die Revisionsstelle prüft den Ausweis der Vergütungen.