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§ 13 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Vergütungen der Geschäftsleitung

Vergütungen der Geschäftsleitung
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§ 13 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung · Vergütungen der Geschäftsleitung

1. Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten für ihre Tätigkeit eine der Verantwortung entsprechende fixe jährliche Vergütung. Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Personalreglements der Aargauischen Gebäudeversicherung.

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