673.222
CH-AG
§ 11 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Überprüfung der Vergütungen
Vergütungen des Verwaltungsrats
§ 11 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung · Überprüfung der Vergütungen
1. Der Personalausschuss überprüft die Ansätze jährlich.