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§ 11 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung - Überprüfung der Vergütungen

Vergütungen des Verwaltungsrats
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§ 11 Vergütungsreglement des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Gebäudeversicherung · Überprüfung der Vergütungen

1. Der Personalausschuss überprüft die Ansätze jährlich.

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