673.221
AGR
CH-AG
§ 3 Allgemeines Geschäftsreglement (AGR) - Verantwortlichkeiten
Organisation
§ 3 AGR · Verantwortlichkeiten
1. Den Organen sind folgende Verantwortlichkeiten zugewiesen
a) Dem Verwaltungsrat obliegt unter Führung der Verwaltungsratspräsidentin beziehungsweise des Verwaltungsratspräsidenten die oberste Unternehmensleitung,
b) die Geschäftsleitung führt unter der Leitung der beziehungsweise des Vorsitzenden der Geschäftsleitung die laufenden Geschäfte und vertritt gemäss § 46 GebVG die AGV gegenüber Dritten,
c) für die Revisionsstelle gelten bezüglich Aufgaben, Verantwortlichkeiten und anzuwendender Sorgfalt sinngemäss die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts für Revisionsstellen von Aktiengesellschaften.