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673.221 AGR CH-AG

§ 2 Allgemeines Geschäftsreglement (AGR) - Organe

Organisation
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§ 2 AGR · Organe

1. Die Organe der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) beziehungsweise Personen mit faktischer Organstellung sind, soweit sie Entscheidungsbefugnis haben

a) der Verwaltungsrat,

b) die Verwaltungsratspräsidentin beziehungsweise der Verwaltungsratspräsident,

c) die Geschäftsleitung,

d) die beziehungsweise der Vorsitzende der Geschäftsleitung,

e) das zur Vertretung der AGV befugte Personal,

f) die Revisionsstelle.

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