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673.221 AGR CH-AG

§ 10c Allgemeines Geschäftsreglement (AGR) - Ad hoc Ausschüsse

Verwaltungsrat
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§ 10c AGR · Ad hoc Ausschüsse

1. Bei Bedarf kann der Verwaltungsrat Ad-hoc-Ausschüsse bezeichnen und deren Aufgaben mit Verwaltungsratsbeschluss regeln.

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